Wegfall Nebenkostenprivileg: WOBCOM schaltet „Schwarzseher“ – TV-Anschlüsse ohne Vertrag – ab

13. November 2024

Seit dem 01. Juli 2024 werden die Kosten für den TV-Anschluss nicht mehr vom Vermieter über die Nebenkostenabrechnung umgelegt und abgerechnet. Deshalb benötigen Mieter:innen seit diesem Zeitpunkt einen eigenen TV-Vertrag, um die Dienste weiterhin nutzen zu können. Nach einer großzügigen Übergangszeit und mehrfacher Kommunikation wird die WOBCOM in den nächsten Wochen alle Anschlüsse ohne einen gültigen Vertrag schrittweise abschalten.

„Wir haben den Mieterinnen und Mietern bewusst einen längeren Übergangszeitraum eingeräumt, um sich umfassend informieren und den für sie richtigen Vertrag abschließen zu können. Zur Information haben wir an die Betroffenen Anschreiben verschickt, gesonderte Beratungstermine angeboten sowie ein Erklärungsvideo erstellt. Nun werden wir damit beginnen, die Haushalte ohne einen gültigen Vertrag bei uns abzuschalten – das schulden wir vor allem unseren zahlenden Kunden und Kundinnen“ berichtet Thomas Schulz, Leiter Vertrieb und Kundenservice.

 

Mehr zum Nebenkostenprivileg und TV-Alternativen der WOBCOM sind unter: www.wobcom.de/nebenkostenprivileg zu finden. Im Kundencenter in der Heßlinger Str. 1-5 in 38440 Wolfsburg unterstützen WOBCOM-Mitarbeitende gerne bei Fragen und bei den notwendigen Schritten, damit ein TV-Vertrag abgeschlossen werden kann. Dieser kann ein klassischer Kabel-TV-Vertrag oder ein Internet-TV-Vertrag sein. WOBCOM Bestandskunden können einen neuen TV-Auftrag auch online abschließen.

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