Freie TV-Wahl für Mieter seit Juli 2024 Auf Wiedersehen Nebenkostenprivileg
Mieterinnen und Mieter übernehmen häufig die Kosten für einen Kabel-TV-Anschluss in ihrer Wohnung über die Mietnebenkostenabrechnung – unabhängig davon, ob dieser aktiv genutzt wird oder nicht.
Seit Juli 2024 dürfen diese Kosten jedoch nicht mehr pauschal über die Mietnebenkosten abgerechnet werden. Das sogenannte Nebenkostenprivileg entfällt – und Mieterinnen und Mieter erhalten die freie Wahl, welchen TV-Dienst oder -Anbieter sie nutzen möchten.
Jetzt neuen TV-Vertrag abschließen
Für Mieterinnen und Mieter, bei denen der TV-Dienst über die Nebenkosten abgerechnet worden sind, ist es erforderlich, einen neuen TV-Vertrag abzuschließen. Andernfalls besteht die Möglichkeit, dass der bisherige Kabel-TV-Anbieter den TV-Dienst einstellt und die weitere Nutzung nicht mehr möglich ist.
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Übrigens: Es ist nicht nötig, den bisherigen Kabel-TV-Anbieter zu kündigen.
Die Umlage auf die Nebenkostenabrechnung entfällt automatisch.
Entfall Nebenkostenprivileg - kurz erkärt
Unser TV-Angebot
WOBCOM bietet verschiedene TV-Möglichkeiten. Je nach Verfügbarkeit ist Kabel-TV empfangbar. Als flexible Alternative und zu jedem Internettarif zubuchbar ist zudem waipu.tv.
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FAQ Nebenkostenprivileg, TV-Optionen und Möglichkeiten
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