Auf Wiedersehen Nebenkostenprivileg:

Freie TV-Wahl für Mieter seit Juli 2024

Freie TV-Wahl für Mieter seit Juli 2024 Auf Wiedersehen Nebenkostenprivileg

Mieterinnen und Mieter übernehmen häufig die Kosten für einen Kabel-TV-Anschluss in ihrer Wohnung über die Mietnebenkostenabrechnung – unabhängig davon, ob dieser aktiv genutzt wird oder nicht.

Seit Juli 2024 dürfen diese Kosten jedoch nicht mehr pauschal über die Mietnebenkosten abgerechnet werden. Das sogenannte Nebenkostenprivileg entfällt – und Mieterinnen und Mieter erhalten die freie Wahl, welchen TV-Dienst oder -Anbieter sie nutzen möchten.

Jetzt neuen TV-Vertrag abschließen

Für Mieterinnen und Mieter, bei denen der TV-Dienst über die Nebenkosten abgerechnet worden sind, ist es erforderlich, einen neuen TV-Vertrag abzuschließen. Andernfalls besteht die Möglichkeit, dass der bisherige Kabel-TV-Anbieter den TV-Dienst einstellt und die weitere Nutzung nicht mehr möglich ist.

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Entfall Nebenkostenprivileg - kurz erkärt

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WOBCOM bietet verschiedene TV-Möglichkeiten. Je nach Verfügbarkeit ist Kabel-TV empfangbar. Als flexible Alternative und zu jedem Internettarif zubuchbar ist zudem waipu.tv.

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FAQ Nebenkostenprivileg, TV-Optionen und Möglichkeiten

TV Umstellung
Was gilt für Besitzer:innen von Eigentumswohnungen sowie Vermieter:innen?
Als Besitzer:in müssen Sie sich nach wie vor mit der Eigentümergemeinschaft des Hauses einigen. Kann sich die Gemeinschaft nicht einigen, den bisherigen Vertrag zu kündigen, läuft er weiter. Wenn Besitzer:innen ihre Wohnung vermieten, dürfen sie seit dem 1. Juli 2024 die Kosten des Kabelanschlusses nicht mehr automatisch über die Nebenkosten an den Mieter:in weitergeben.
Welche anderen Empfangsmöglichkeiten für lineares TV gibt es?
DVBT-T2: Fernsehen über Antenne – entweder im Zimmer oder auf dem Dach. Damit sind gegen Bezahlung rund 40 Sender empfangbar. IPTV: Fernsehen per Internet. Wird entweder empfangen über einen Receiver des Telefon- und Internet Anbieters - diese Angebote gibt es häufig in Kombination mit dem Internetvertrag. Oder in der unabhängigeren Version, also empfangen per Streaming - dafür gibt es verschiedene kostenpflichtige Anbieter. Wir empfehlen unser waipu.tv. Satellitenfernsehen: Größte Programmvielfalt, alle gängigen TV-Programme können empfangen werden. Es muss allerdings eine eigene Satellitenschüssel installiert werden, wofür vorher die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden muss.
Was bedeutet für mich freie Wahl des TV-Empfangs?
Durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs können Sie nun frei wählen, wie Sie TV empfangen möchten. Wir empfehlen Ihnen WOBCOM-Kabel-TV (sofern verfügbar) oder waipu.tv.
Was passiert mit meinem Kabelanschluss, wenn ich ihn nicht weiter nutzen möchte?
Der Kabelanschluss wird dann gesperrt. Bei Mehrfamilienhäusern lässt sich je nach Bauart entweder im Keller die Verbindungen der einzelnen Wohnungen kappen oder der Kabelnetzbetreiber muss in der Wohnung eine sogenannte "Sperrdose" einsetzen, die den Kabelanschluss blockiert. Die Mieter müssen dies, ähnlich wie das Ablesen und Wechseln von Heizkostenverteilern an den Heizungen, ermöglichen.
Für wen ist die TV-Umstellung wichtig?
Die TV-Umstellung ist für viele Mieterinnen und Mieter wichtig, da die Kabelgebühr bislang umlagefähig war. Wer zur Miete wohnt, zahlte also meist über die Betriebskosten anteilig für einen Kabelanschluss – egal ob dieser genutzt wurde oder nicht. Mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs können Mieter:innen selbst entscheiden, welcher TV-Empfangsweg am besten zu ihnen und ihren Fernsehgewohnheiten passt.
Kontakt und persönliche Beratung

Sie haben Fragen oder möchten persönlich mit uns sprechen? Kontaktieren Sie uns einfach so, wie es für Sie am bequemsten ist:

*Preise verstehen sich inkl. MwSt. Der kostenfreie Probemonat steht WOBCOM-Kund:innen nur einmalig zur Verfügung. waipu.tv ist ein Service der Exaring AG (Leopoldstr. 236, 80807 München). Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzhinweise der Exaring AG. Keine Mindestvertragslaufzeit, automatische Verlängerung, jederzeit kündbar.